Förderung
durch die Landesmusikjugend NRW
Wir sind mehr als nur Musik – Wir sind Gemeinschaft!
Die Landesmusikjugend NRW fördert eure Kinder- und Jugendarbeit in den Musikvereinigungen. Die Jugendarbeit bezieht sich dabei auf Veranstaltungen, die nicht den musikalischen Bereich betreffen. Auf dieser Seite findet ihr Voraussetzungen, Richtlinien und Kriterien zum Erhalt von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW.
Übrigens fördern wir keine Aktion von Lasertag, Paintball, Vereinsfeiern und Vereinsfahrten.
FAQ
Wir fördern eure außermusikalischen Kinder- und Jugendaktionen mit einem angemessenen Anteil an Betreuungspersonen.
Die Freizeitaktionen werden ausschließlich für Kinder und Jugendliche geplant und durchgeführt. Hier ist uns die Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung wichtig.
Ideen: Bowling, Jumphouse, Kletterpark, Kanutouren, …
Im Bereich Bildung können nach vorheriger Absprache mit uns Bildungsworkshops für Multiplikatoren gefördert werden.
Wir fördern keine Aktionen wie Lasertag, Paintball, Vereinsfeiern oder Vereinsfahrten.
- dein/euer Verein ist Mitglied des VMB NRW
- besitzt aktuellen Nachweis der Gemeinnützigkeit
- ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt (Wichtig: meldet euch gerne bei Fragen zu diesem Thema bei uns)
- kommt der fristgerechten Abrechnung innerhalb von 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme nach, für Aktionen im November und Dezember ist die späteste Abrechnungsfrist der 31.01. des Folgejahres
- muss entsprechend geschultes Betreuungspersonal einsetzen
- verwendet die Fördermittel gemäß den Richtlinien
- Vereine sind selbst für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der Abrechnung verantwortlich.
- Regressansprüche des Landesjugendamtes/ Landesrechnungshofes haben grundsätzlich Rückforderungsansprüche zur Folge.
Die Förderung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben
- Richtlinien des Kinder- und Jugendförderplans NRW
- Kinder- und Jugendhilfegesetz und Kinder und Jugendfördergesetz SGB VIII
- Kinder- und Jugendförderplan NRW
- Ergänzende Richtlinien der Landesmusikjugend NRW
Die Fördermittel werden verwendet für
- politische und soziale Bildung
- kulturelle, sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- medienbezogene, interkulturelle und internationale Kinder- und Jugendarbeit
- geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jugendarbeit
- integrationsfördernde Kinder- und Jugendarbeit
Es müssen
- zusätzlich eigene finanzielle Mittel einsetzen
- die Fördermittel sachgerecht und wirtschaftlich sowie den Zielen der Arbeit entsprechend eingesetzt werden
Für die einzelnen Maßnahmen gelten bei der Landesmusikjugend NRW zusätzlich folgende Richtlinien und Zuschusskriterien zum Erhalt der Fördermittel:
- Mindestens fünf junge Menschen müssen an den Maßnahmen teilnehmen.
- Der Wohnsitz der meisten Teilnehmenden muss in NRW liegen.
- Der Veranstaltungsort muss in NRW liegen. Begründete Ausnahmen sind möglich.
- Die Aspekte Bildungsförderung, Prävention und Partizipation junger Menschen müssen beachtet werden.
ALTER
Zielgruppe sind junge Menschen zwischen dem 6. bis zum 21. Lebensjahr sind. Darüber hinaus können bei Bildungsmaßnahmen junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre einbezogen werden.
VERANSTALTUNGSTYPEN
- FREIZEIT – Tages oder Mehrtagesveranstaltungen
Zeitaufwand: Maßnahmen müssen mindestens 1,5 Stunden dauern. Dazu gehören z.B.: Backen, Kochen, Basteln, Sportaktivitäten, Stadtralleys, Besichtigungen, Naturbegegnungen, etc.
Zuschuss: Maximal ist ein Zuschuss von 85% möglich, bei nachgewiesenen, förderungsfähigen Kosten. Eigenanteil beträgt 15%. - BILDUNG – Tages- oder Wochenendveranstaltungen
Zeitaufwand: Mindestens 5 Stunden Bildung pro Tag
Zuschuss: Maximal ist ein Zuschuss von 85% möglich, bei nachgewiesenen, förderungsfähigen Kosten. Eigenanteil beträgt 15%. - JUGENDFERIENFREIZEITEN FÜR KREISMUSIKJUGENDEN
Zeitaufwand: Zuschussfähig sind mindestens 4, maximal 21 Tage. An- & Abreise gelten als ein Tag.
Zuschuss: Wird über eine Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Eigenanteil beträgt 20%.
TEILNEHMENDENLISTE
Die Teilnehmendenliste der Landesmusikjugend NRW ist auszufüllen. Zusätzlich ist die Kopfzeile auszufüllen und unten rechts mit Datum und Unterschrift der leitenden Person zu versehen.
Ein Planungsantrag muss bis zum 31.12. des Vorjahres eingereicht werden, wenn:
- Errechnete Gesamtkosten über 1.500 Euro liegen
- und/oder die Maßnahme länger als 2 Tage dauert
Es muss kein Planungsantrag im Vorjahr eingereicht werden, wenn
- die errechneten Gesamtkosten unter 1.499 Euro betragen
- Maßnahme unter 3 Tagen geplant (Wochenende: Fr., Sa., So.) dauert
In diesem Fall die Abrechnung innerhalb von 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme erfolgt sein. (Ausnahme: November und Dezember Maßnahmen)
- Verwendungsnachweis: Digitaler Verwendungsnachweis unter www.lmj-nrw.de erstellen. – achten Sie auf das korrekt ausgefüllte Formular der digitalen Abrechnungsunterlage.
- Wirksamkeitsdialog: Nachweis zum Wirksamkeitsdialog muss ausgefüllt werden. (im Verwendungsnachweis)
- Programmablauf und Freistellungsbescheid: Kurze zeitliche und inhaltliche Programmübersicht und Kopie des Freistellungsbescheids mitsenden.
- Original Quittungen und Belege
- Originalbelege sind zum Verwendungsnachweis einzureichen.
- Bei Eigenbelegen sind zwei Unterschriften notwendig.
- Bei Buskosten über 1.000€ müssen 3 Angebote eingeholt werden.
- Honorarkosten können nur mit Honorarverträgen abgerechnet werden, keine Quittungen möglich.
- Fahrtkosten (Reisekosten) und bürgerschaftliches Engagement über entsprechende Formulare abrechnen.
Kontakt Abrechnungsstelle:
Anke Wamser
Mobil: 01514 4933823
E-Mail: orga@lmj-nrw.de
Unser Ziel ist es jedem Mitgliedsverein eine Kinder- und Jugendaktion zu fördern.
Aktuelle Förderquote bezogen auf den möglichen förderfähigen Betrag:
- 0 – 50 EUR : keine Förderung möglich
- 51 – 500 EUR: maximaler Fördersatz 85% (Eigenanteil 15%)
- 501 – 1.000 EUR: 60% Fördersatz (min. Eigenanteil 15% ggf. weitere Zuschüsse)
- 1.001 – 1.499 EUR: 50% Fördersatz (Eigenanteil 15%)
- ab 1.500 EUR: Anteilsfinanzierung über Zuwendungsbescheid
(Hinweis: an Einzelvereine wurde in den letzten Jahren eine Förderung in Höhe von 750 EUR gewährt).
Eine Nachbezuschussung zum Ende des Abrechnungsjahres ist ggf. möglich.
Wie viele Betreuungspersonen dürfen eingesetzt werden:
- 5 – 10 Kinder und Jugendliche: 2 Betreuungspersonen
- 11-20 Kinder und Jugendliche: 3 Betreuungspersonen
- 21-30 Kinder und Jugendliche: 4 Betreuungspersonen
- usw.
Falls ihr eine besondere Aktion plant, welche eine höhere Betreuungsquote benötigt, sprecht uns gerne im Vorfeld an.
Wir legen wert darauf, dass sowohl männliches als auch weibliches Betreuungspersonal eingesetzt wird.
Die leitende Person sollte im Besitz einer gültigen JULEICA sein.