Weitere Infos zum Formular?!
Die folgenden Nachweisdokumente zur Abrechnung einer Maßnahme müssen beigefügt werden. (max. 10 MB Anlagen)Wichtig: - Nachweise als PDF oder PDF-Scan anhängen, jeweils mindestens 300dpi. - Farbige Belege als farbigen Scan - Schwarzweiße Belege in schwarzweiß Scannen - oder Belege, die schon digital vorliegen und als PDF beigefügt werden können.
Dokumente nur als PDF hochladen.Maximale Dateigröße 10MB.
Der Verantwortliche für die Abrechnung bestätigt, dass
- Die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist.- Die Angaben in diesem Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.- Alle Belege 10 Jahre aufbewahrt werden und auf Aufforderung innerhalb von 14 Tagen dem Verband zur Prüfung vorgelegt werden.- Bei Unterlassung der Vorlage der Belege oder bei Beanstandung durch die externen Prüfstellen, die Förderung zurückgezahlt wird.- Die in diesem Verwendungsnachweis (einschließlich der Anlagen und Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
Hinweis: Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich elektronisch zum Verband übermittelt. Ein Versand per Post oder E-Mail ist NICHT notwendig.
Einwilligung gemäß Datenschutz
Die im Verwendungsnachweis angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, Adresse (mit PLZ, Ort, Straße und Hausnummer), E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung des Mitgliedsvereins, werden alleinig zum Zwecke der Durchführung der beantragten finanziellen Förderung notwendig und erforderlich, diese werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und dienen der Nachweisführung beim Land NRW.
Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, kreuzen Sie diese bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie das Feld bitte frei.
Ich willige ein, dass mir der Volksmusikerbund NRW e.V. und die Landesmusikjugend NRW an die oben angegebene E-Mail-Adresse Informationen und Angebote zu weiteren Verbandsveranstaltungen zum Zwecke der Information übersenden darf.